Ausf%C3%BChrungsplanung

Nach diesen Plänen wird das Haus gebaut


Leistungen des Architekten bei der Ausführungsplanung / Werkplanung

Er erarbeitet Objektzeichnungen, die alle für die spätere Ausführung benötigten Angaben beinhalten. Dazu gehören die endgültigen und kompletten Konstruktions-, Ausführungs- und Detailzeichnungen. Gebäude werden hierfür im Maßstab 1 : 50 bis 1 : 1, Innenräume im Maßstab 1 : 20 bis 1 : 1 abgebildet. Mithilfe der Grundrisse bespricht der Architekt mit dem Bauherrn jedes Detail in jedem Zimmer wie z. B. die Art der Beleuchtung oder die Anzahl, Arten und Positionen der Steckdosen. In der Regel sind auch die beauftragten Handwerker beratend in diese Planungsphase eingebunden und geben dem Bauherrn nützliche praxisnahe Hinweise. Die Detailangaben werden auch textlich erläutert. Diese Genauigkeit bildet die Basis für einen reibungslosen Bauablauf, bewahrt jedoch auch den Architekten vor Haftungsansprüchen des Bauherrn gegen ihn. Es ist in der Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärt, bei welchen Anweisungen es genügt, sie mündlich auf der Baustelle zu geben. Der Hinweis, die Hinweis- und Prüfungspflicht liege beim Bauunternehmer, wird vor Gericht nicht akzeptiert.

Selbstverständlich hat der Architekt die Pflicht, alle benötigten Unterlagen so rechtzeitig bereitzustellen, dass der Bau nicht verzögert wird. Bei einer verspäteten Fertigstellung kann er daher ebenfalls haftungsrechtlich belangt werden. Die Pläne enthalten außerdem alle erforderlichen Angaben zur Beschaffenheit und Qualität der Baumaterialien, Verarbeitungshinweise und Toleranzen.

Der Architekt stellt seine Ausarbeitungen allen am Hausbau Beteiligten zur Verfügung und arbeitet deren Planungen nach ihrer Überprüfung in die eigenen Pläne ein. Er hat auch die Aufgabe, die beauftragten Fachbetriebe zu koordinieren und deren jeweilige Leistungen zu integrieren. Die erstellten Raumbücher müssen auch in dieser Phase kontinuierlich fortgeschrieben und aktualisiert werden.